Muss eine Verabschiedungsfeier eines Mitarbeiters lohnsteuerpflichtig sein? Das Niedersächsische Finanzgericht entschied in einem aktuellen Fall, dass die Kosten bei Verabschiedungsfeiern auch bei Überschreiten der 110-€-Grenze nicht pauschal als Arbeitslohn gelten (entgegen Lohnsteuerrichtlinien). Die Revision ist noch offen.
Lädt der Arbeitgeber zu Tisch, soll der Mitarbeiter dafür nicht auch noch Steuern zahlen müssen. Möglich macht dies eine Pauschalversteuerung. Bei der Sozialversicherung liegt die Sache anders.
Ein Fahrsicherheitstraining ist ein sinnvolles Gehaltsextra mit einem echten Mehrwert für den Mitarbeiter. Steuerfrei bleibt es aber nur in wenigen Fällen.