Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einer GmbH enden bei unüberbrückbaren Differenzen oft in dem Ausschluss des unliebsamen Gesellschafters. Hier erfahren Sie, welche Fallstricke hierbei zu beachten sind und welche Folgen die Zwangseinziehung hat.
Der klassische Verkauf aller GmbH-Anteile ist der Share Deal. Damit erwirbt der Käufer regelmäßig alle Anteile der Zielgesellschaft (Target). Auch beim Erwerb von mindestens 75 % der Anteile liegt per Definition noch ein Unternehmenskauf vor. Mit dem Share Deal gehen alle mit der Gesellschaft verbundenen Rechtsbeziehungen auf den Käufer über.
Mehr Flexibilität, geringere Steuerlast – die atypisch stille Gesellschaft kann in bestimmten Fällen ein echtes Steuersparmodell sein. Vorausgesetzt, die Gestaltung hält dem Fremdvergleich stand.