Das Führen eines Fahrtenbuchs ist zeitaufwendig und lästig. Könnte da nicht ein elektronisches Fahrtenbuch Arbeit abnehmen und die Lösung sein? Ja – aber nur, wenn Sie penibel genau die Forderungen des Finanzamts einhalten.
Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist bei Arbeitnehmern regelmäßig ein gern gesehener Teil des Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen möchte und dazu im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart hat.