Arbeitgeberfeier zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers – lohnsteuerpflichtig?
Verabschiedet ein Unternehmen einen langjährigen Mitarbeiter mit einer Feier, stellt sich häufig die Frage, ob die entstehenden Kosten als Arbeitslohn gelten und somit lohnsteuerpflichtig sind. Dies war der Kern des Falls, den das Niedersächsische Finanzgericht am 14.05.2024 entschieden hat (Az.: 8 K 66/22). Dabei ging es um eine Bank, die für ihren scheidenden Vorstandsvorsitzenden eine Verabschiedungsfeier ausrichtete. Das Urteil bringt spannende Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen – es sind allerdings noch größere Zweifel angebracht, ob der BFH das so auch bestätigt. Trotzdem liefert das Urteil gute Argumente im Falle einer Betriebsprüfung.
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