Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen sind grenzüberschreitend aktiv. Doch sobald Mitarbeiter im Ausland arbeiten – ob für ein paar Tage oder mehrere Monate –, stellt sich die Frage: Welcher Staat darf eigentlich die Lohnsteuer erheben? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.
Die Abrechnung von Auslandsreisekosten unterscheidet sich grundsätzlich nicht von denen im Inland. Gerade bei mehrtägigen Reisen gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Aufgrund einer neuen Verwaltungsanweisung können Arbeitgeber nun höhere Beträge erstatten.