Bei einer GmbH-Gründung spielen Haftungsgründe oftmals eine wichtige Rolle. Doch Vorsicht: Ein Schutzschild gegen eine persönliche Haftungsinanspruchnahme ist das keineswegs. Wenn dann noch Steuerschulden im Spiel sind, kennen Stadt und Finanzamt kein Pardon.
Bei einem Allein-Geschäftsführer muss das Verbot, einen Betriebs-PKW auch privat zu nutzen, nicht zwingend schriftlich vereinbart werden. Das Finanzamt kann nicht sofort eine private Autonutzung und einen steuerpflichtigen Sachbezug unterstellen.
Faktischer Geschäftsführer ist derjenige, der für die GmbH im Außenverhältnis handelt, ohne dazu formell bestellt zu sein. Kommt es zu Pflichtverletzungen, werden diese regelmäßig dem faktischen Geschäftsführer zugerechnet. Das gilt sowohl für die Haftung als auch für die Strafbarkeit.