Entstehen nach einer Betriebsprüfung oder einer später korrigierten Steuerfestsetzung zusätzliche Umsatzsteuerbeträge, fallen häufig erhebliche Nachzahlungszinsen an.
Für Investitionen in neue Technologien und die Realisierung von Projekten zur Digitalisierung können Firmen lukrative Fördermöglichkeiten nutzen. Dabei geht es um reine Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite. Besonders interessant: Unterstützungen gibt es vom Bund und den Bundesländern.
Muss eine Verabschiedungsfeier eines Mitarbeiters lohnsteuerpflichtig sein? Das Niedersächsische Finanzgericht entschied in einem aktuellen Fall, dass die Kosten bei Verabschiedungsfeiern auch bei Überschreiten der 110-€-Grenze nicht pauschal als Arbeitslohn gelten (entgegen Lohnsteuerrichtlinien). Die Revision ist noch offen.
Lädt der Arbeitgeber zu Tisch, soll der Mitarbeiter dafür nicht auch noch Steuern zahlen müssen. Möglich macht dies eine Pauschalversteuerung. Bei der Sozialversicherung liegt die Sache anders.
Was zählt als wirksame Entnahme – und wann bleibt der Verkauf steuerpflichtig? Teil 2 zeigt, was das Finanzgericht konkret verlangt: warum Inserate zum falschen Zeitpunkt teuer werden können, welche Nachweise erforderlich sind – und wie Unternehmer sich vor unnötiger Umsatzsteuer schützen.
Das Führen eines Fahrtenbuchs ist zeitaufwendig und lästig. Könnte da nicht ein elektronisches Fahrtenbuch Arbeit abnehmen und die Lösung sein? Ja – aber nur, wenn Sie penibel genau die Forderungen des Finanzamts einhalten.
Für etliche Arbeitgeber stiegen die Lohnnebenkosten zu Beginn des neuen Jahres. Auch bestimmte Mitarbeiter haben dann weniger Netto vom Brutto auf ihrer Lohnabrechnung. Die Neuerungen gelten gleich seit dem 1. Januar.
Fahrzeuge aus dem Betriebsvermögen verkaufen – aber ohne Umsatzsteuer? Das geht, wenn vorher eine steuerfreie Entnahme möglich ist. Doch der Teufel steckt im Detail: Ohne klare Dokumentation wird’s teuer. Ein aktuelles Finanzgerichtsurteil zeigt, was Unternehmer jetzt beachten müssen.
Das FG Münster hat mit Urteil vom 23.06.2025, Az.: 10 K 1483/24 E, zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen der sog. Bestattungsvorsorge als außergewöhnliche Belastungen (agB) entschieden.