Längst bevor Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, sind im dortigen Amt zahlreiche Steuerdaten von Ihnen bekannt. Stimmen die mit Ihrer Erklärung überein? Was wissen die Behörden über uns, und wie sollten Sie damit umgehen?
Ganz gleich, ob bei der Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder bei den Werbungskosten, es gibt Aufwendungen, die steuerlich pauschal angesetzt werden können. Die Ausgaben mindern so das Einkommen und die Steuer – aber nur, wenn Sie die Pauschalen geltend machen.
Das FG Münster hat mit Urteil vom 23.06.2025, Az.: 10 K 1483/24 E, zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen der sog. Bestattungsvorsorge als außergewöhnliche Belastungen (agB) entschieden.
Durch die Steuerermäßigung des § 35b EStG wird bei Belastung mit Erbschaftsteuer eine ertragsteuerliche Doppelbelastung von Erben vermieden. Die Ermäßigung gilt für Einkünfte, die nach dem Erbfall sowohl der Erbschaft- als auch der Einkommensteuer unterliegen.