Der klassische Verkauf aller GmbH-Anteile ist der Share Deal. Damit erwirbt der Käufer regelmäßig alle Anteile der Zielgesellschaft (Target). Auch beim Erwerb von mindestens 75 % der Anteile liegt per Definition noch ein Unternehmenskauf vor. Mit dem Share Deal gehen alle mit der Gesellschaft verbundenen Rechtsbeziehungen auf den Käufer über.
Mehr Flexibilität, geringere Steuerlast – die atypisch stille Gesellschaft kann in bestimmten Fällen ein echtes Steuersparmodell sein. Vorausgesetzt, die Gestaltung hält dem Fremdvergleich stand.