Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, ist das ärgerlich. Zugleich kann das Versäumen einer Frist teuer werden, etwa wenn Ihnen steuersparende Sachverhalte erst später auffallen. Manchmal gibt es eine Hintertür, die Ihnen helfen kann.
Wer seine Steuererklärung verspätet beim Finanzamt einreicht, dem droht ein Verspätungszuschlag. Dabei ist zwischen einer „Kann“- und einer „Muss“-Regelung zu unterscheiden. Details entscheiden darüber, ob Sie die Strafe hinnehmen müssen.