Der klassische Verkauf aller GmbH-Anteile ist der Share Deal. Damit erwirbt der Käufer regelmäßig alle Anteile der Zielgesellschaft (Target). Auch beim Erwerb von mindestens 75 % der Anteile liegt per Definition noch ein Unternehmenskauf vor. Mit dem Share Deal gehen alle mit der Gesellschaft verbundenen Rechtsbeziehungen auf den Käufer über.
Das Führen eines Fahrtenbuchs ist zeitaufwendig und lästig. Könnte da nicht ein elektronisches Fahrtenbuch Arbeit abnehmen und die Lösung sein? Ja – aber nur, wenn Sie penibel genau die Forderungen des Finanzamts einhalten.
Fahrzeuge aus dem Betriebsvermögen verkaufen – aber ohne Umsatzsteuer? Das geht, wenn vorher eine steuerfreie Entnahme möglich ist. Doch der Teufel steckt im Detail: Ohne klare Dokumentation wird’s teuer. Ein aktuelles Finanzgerichtsurteil zeigt, was Unternehmer jetzt beachten müssen.
Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist bei Arbeitnehmern regelmäßig ein gern gesehener Teil des Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen möchte und dazu im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart hat.
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.
Das FG Münster hat mit Urteil vom 23.06.2025, Az.: 10 K 1483/24 E, zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen der sog. Bestattungsvorsorge als außergewöhnliche Belastungen (agB) entschieden.
Wer seine Steuererklärung verspätet beim Finanzamt einreicht, dem droht ein Verspätungszuschlag. Dabei ist zwischen einer „Kann“- und einer „Muss“-Regelung zu unterscheiden. Details entscheiden darüber, ob Sie die Strafe hinnehmen müssen.
Die Abrechnung von Auslandsreisekosten unterscheidet sich grundsätzlich nicht von denen im Inland. Gerade bei mehrtägigen Reisen gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Aufgrund einer neuen Verwaltungsanweisung können Arbeitgeber nun höhere Beträge erstatten.
Ein Fahrsicherheitstraining ist ein sinnvolles Gehaltsextra mit einem echten Mehrwert für den Mitarbeiter. Steuerfrei bleibt es aber nur in wenigen Fällen.
Kennen Sie das: Kunden möchten den Preis drücken oder fordern einen Rabatt. Ein forsches „Nein“ verärgert den Käufer, ein schnelles „Ja“ drückt Ihre Gewinnspanne. Doch es gibt Möglichkeiten, bei denen beide Parteien gewinnen können.