Lädt der Arbeitgeber zu Tisch, soll der Mitarbeiter dafür nicht auch noch Steuern zahlen müssen. Möglich macht dies eine Pauschalversteuerung. Bei der Sozialversicherung liegt die Sache anders.
Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.