Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Hintergrund
26. Februar 2026

Insolvenzverschleppung durch ­faktischen GmbH-Geschäftsführer

MBA +
Insolvenzverschleppung durch ­faktischen GmbH-Geschäftsführer
Bild: © Liubomyr Vorona/iStock/Getty Images Plus
Faktischer Geschäftsführer ist derjenige, der für die GmbH im Außenverhältnis handelt, ohne dazu formell bestellt zu sein. Kommt es zu Pflichtverletzungen, werden diese regelmäßig dem faktischen Geschäftsführer zugerechnet. Das gilt sowohl für die Haftung als auch für die Strafbarkeit.

Insolvenzverschleppung betrifft auch den ­faktischen GmbH-Geschäftsführer

Für die gesetzlichen Vertreter wie Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften (etwa GmbH, Aktiengesellschaft) und von Gesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (etwa GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG), ist die Insolvenzverschleppung strafbar. Ist die Gesellschaft mangels gesetzlichen Vertreters führungslos, müssen die Gesellschafter oder Aufsichtsräte handeln.

Otto Hunold
+

Weiterlesen mit Meisterbrief Aktuell +

Sollten Sie noch keinen persönlichen Login eingerichtet haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice service@weka.de.

Weiterlesen mit Meisterbrief Aktuell +
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek inklusive Heftarchiv, Arbeitshilfen und Downloads.
Aktuelles Steuerrecht für Unternehmer und Steuerdienstleister.
Direkter Draht zu unseren Experten für Themenwünsche und Fragen.