Neue Berichtigungspflicht nach BP
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Schon bisher mussten fehlerhafte Steuererklärungen berichtigt werden. 2025 ging der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter. Seit dem müssen Sie nach einer Betriebsprüfung die dort getroffenen Feststellungen selbst auswerten und auf andere Steuersachverhalte bei Ihnen anwenden.