Hintergrund
/ 11. Dezember 2025

Neue Berichtigungspflicht nach BP

Schon bisher mussten fehlerhafte Steuererklärungen berichtigt werden. 2025 ging der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter. Seit dem müssen Sie nach einer Betriebsprüfung die dort getroffenen Feststellungen selbst auswerten und auf andere Steuersachverhalte bei Ihnen anwenden.
Die alten Regelungen galten nur noch für Betriebsprüfungsanordnungen, die vor dem 31.12.2024 bei Ihnen eingingen. Damals galt noch: Wurden bei einer Betriebsprüfung…

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