Arbeitgeberfeier zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers – lohnsteuerpflichtig?
Muss eine Verabschiedungsfeier eines Mitarbeiters lohnsteuerpflichtig sein? Das Niedersächsische Finanzgericht entschied in einem aktuellen Fall, dass die Kosten bei Verabschiedungsfeiern auch bei Überschreiten der 110-€-Grenze nicht pauschal als Arbeitslohn gelten (entgegen Lohnsteuerrichtlinien). Die Revision ist noch offen.
Verabschiedet ein Unternehmen einen langjährigen Mitarbeiter mit einer Feier, stellt sich häufig die Frage, ob die entstehenden Kosten als Arbeitslohn gelten und somit lohnsteuerpflichtig sind. Dies war der Kern des Falls, den das Niedersächsische Finanzgericht am 14.05.2024 entschieden hat (Az.: 8 K 66/22). Dabei ging es um eine Bank, die für ihren scheidenden Vorstandsvorsitzenden eine Verabschiedungsfeier ausrichtete. Das Urteil bringt spannende Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen – es sind allerdings noch größere Zweifel angebracht, ob der BFH das so auch bestätigt. Trotzdem liefert das Urteil gute Argumente im Falle einer Betriebsprüfung.
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