Seit vielen Jahren erfreuen sich die „Minijobs“ großer Beliebtheit – steuerlich gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, wie man diese Aushilfslöhne versteuern kann.
Die Abrechnung von Auslandsreisekosten unterscheidet sich grundsätzlich nicht von denen im Inland. Gerade bei mehrtägigen Reisen gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Aufgrund einer neuen Verwaltungsanweisung können Arbeitgeber nun höhere Beträge erstatten.
Ein Fahrsicherheitstraining ist ein sinnvolles Gehaltsextra mit einem echten Mehrwert für den Mitarbeiter. Steuerfrei bleibt es aber nur in wenigen Fällen.