Der Bundesfinanzhof (BFH) hat endgültig entschieden, dass an der bisherigen Annahme der Nichtsteuerbarkeit sog. Innenumsätze festgehalten werden kann. Damit findet ein bemerkenswertes Besteuerungsverfahren, das zu einer beim BFH bislang einmaligen zweifachen EuGH-Vorlage geführt hat, seinen Abschluss.