Das FG Münster hat mit Urteil vom 23.06.2025, Az.: 10 K 1483/24 E, zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen der sog. Bestattungsvorsorge als außergewöhnliche Belastungen (agB) entschieden.
Durch die Steuerermäßigung des § 35b EStG wird bei Belastung mit Erbschaftsteuer eine ertragsteuerliche Doppelbelastung von Erben vermieden. Die Ermäßigung gilt für Einkünfte, die nach dem Erbfall sowohl der Erbschaft- als auch der Einkommensteuer unterliegen.