Umsatzsteuer beim Fahrzeugverkauf vermeiden – Teil 2
Wie Entnahme und Veräußerung sauber getrennt werden müssen – und warum das entscheidend ist
Wer Fahrzeuge aus dem Betriebsvermögen verkaufen will, ohne Umsatzsteuer zahlen zu müssen, muss vor allem eines nachweisen können: dass das Fahrzeug vor dem Verkauf wirksam und nachprüfbar aus dem Unternehmen entnommen wurde. Wie das genau aussehen muss, zeigt ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts –
und liefert wichtige Hinweise für die Praxis (ausführlich siehe im Teil 1).
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