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30. Juli 2026

50.000-Euro-Grenze: Neue Chancen für Handwerksbetriebe bei öffentlichen Aufträgen

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50.000-Euro-Grenze: Neue Chancen für Handwerksbetriebe bei öffentlichen Aufträgen
Bild: © David Gyung / iStock / Getty Images Plus
Öffentliche Aufträge sollen künftig schneller vergeben werden. Das eröffnet Handwerksbetrieben neue Chancen auf Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen. Gleichzeitig wird es wichtiger, digital gut aufgestellt zu sein und kurzfristig auf Anfragen reagieren zu können.

Der Bundestag hat am 23.04.2026 das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Ziel der Reform ist es, öffentliche Aufträge einfacher, schneller und digitaler zu vergeben. Nach Zustimmung des Bundesrats am 08.05.2026 tritt das Gesetz zum 01.07.2026 in Kraft. Für Handwerksbetriebe bedeutet das vor allem weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und bessere Chancen auf kleinere öffentliche Aufträge.

Was bleibt bestehen?

Für Handwerksbetriebe ist besonders wichtig, dass der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe im Kern erhalten bleibt. Öffentliche Auftraggeber sollen Leistungen weiterhin möglichst in kleinere Lose aufteilen. Dadurch können sich kleinere und mittlere Betriebe auch künftig auf einzelne Gewerke oder Leistungsteile bewerben, ohne große Gesamtaufträge übernehmen zu müssen.

Was ändert sich?

  • Direktaufträge bis 50.000 €:

Direktaufträge des Bundes sollen künftig bei Aufträgen bis 50.000 € ohne förmliche Ausschreibung vergeben werden können. Die deutliche Anhebung der Wertgrenzen (bisher: 1.000 € für Liefer- und Dienstleistungen bzw. 3.000 € für Bauaufträge) eröffnet insbesondere regionalen Handwerksbetrieben zusätzliche Chancen auf kurzfristig zu vergebende Aufträge. Länder und Kommunen können teilweise eigene Wertgrenzen anwenden.

  • Ausnahmen vom Losgrundsatz:

Der Losgrundsatz bleibt zwar bestehen, allerdings sind künftig leichter Ausnahmen möglich. Bei größeren Infrastrukturvorhaben können Leistungen zusammengefasst werden, wenn dies aus Zeitgründen erforderlich ist. Das kann im Einzelfall nachteilig für kleinere Betriebe sein, weil größere Gesamtpakete häufig eher von größeren Unternehmen übernommen werden.

  • weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung:

Nachweis- und Dokumentationspflichten sollen verringert und das Vergabeverfahren stärker digitalisiert werden. Betriebe müssen ihre Eigenerklärungen, Referenzen, Bescheinigungen und Unternehmensdaten künftig verstärkt digital bereitstellen und aktuell halten.

Was wird künftig wichtig?

Viele Vergaben laufen bereits heute vollständig digital ab. Handwerksbetriebe sollten daher ihre Unternehmensdaten, Zertifikate und Referenzen aktuell und digital verfügbar halten. Auch schnelle Reaktionszeiten werden wichtiger, weil Vergabeverfahren insgesamt beschleunigt werden sollen. Wer organisatorisch gut vorbereitet ist und digitale Abläufe beherrscht, kann künftig schneller auf öffentliche Aufträge reagieren und seine Chancen auf einen Zuschlag deutlich verbessern.

Das ändert sich für Handwerksbetriebe

Bisher Neu durch die Reform Vorteil fürs Handwerk
Viele kleine Aufträge mussten ausgeschrieben werden. Direktaufträge bis 50.000 € möglich schnellere Auftragsvergabe
hoher Dokumentationsaufwand weniger Nachweise und Bürokratie Zeitersparnis im Büro
teilweise lange Vergabeverfahren beschleunigte Verfahren schnellere Entscheidungen
unterschiedliche Papierunterlagen mehr Digitalisierung einfachere Teilnahme
Sorge der Benachteiligung kleiner Betriebe Mittelstand soll stärker berücksichtigt werden bessere Chancen für regionale Firmen

Dorothee Bunge

Dorothee Bunge