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News
31. August 2026

Was das Finanzamt von Ihnen weiß

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Was das Finanzamt von Ihnen weiß
Bild: ©Pressmaster / iStock / Getty Images Plus
Längst bevor Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, sind im dortigen Amt zahlreiche Steuerdaten von Ihnen bekannt. Stimmen die mit Ihrer Erklärung überein? Was wissen die Behörden über uns, und wie sollten Sie damit umgehen?

Der 28. Februar jeden Jahres ist ein besonderer Stichtag. Bis dahin haben zahlreiche Institutionen steuerrelevante Daten von Ihnen elektronisch an das Finanzamt gemeldet. Erst danach beginnt die eigentliche Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen. Die gemeldeten Daten werden automatisch in Ihre Erklärung eingespeist und haben Vorrang vor Ihren Eintragungen. Hier lauert die erste Fehlerquelle, deshalb sollten Sie den späteren Steuerbescheid unbedingt mit Ihren Angaben abgleichen.

Das melden Arbeitgeber, Krankenkassen und Rentenversicherung

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuerabzugsdaten an das Finanzamt zu übermitteln. Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind aber nicht nur Ihr Bruttolohn, Lohn-, Kirchensteuer und ein etwaiger Solidaritätszuschlag aufgeführt. Auch Lohnersatzleistungen – etwa ein bezogenes Kurzarbeitergeld – und die Sozialversicherungsbeiträge sind dort ausgewiesen. Der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung sowie die von dem Beschäftigten getragenen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Die übermittelte Lohnsteuerbescheinigung bildet die Grundlage für die Bearbeitung durch das Finanzamt. Weichen Ihre erklärten Daten davon ab, werden diese ungeprüft durch die Zahlen der Arbeitgeberbescheinigung ersetzt.

Private Versicherungen

Wer freiwillig kranken- oder pflegeversichert ist, über einen Riester- oder Rürup-Rentenvertrag verfügt (sog. Basisvorsorgevertrag), freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt oder einen Vertrag zu vermögenswirksamen Leistungen nutzt – sämtliche Beitragszahlungen hierauf werden von den Versicherungen, Krankenkassen und Bausparkassen automatisch dem Finanzamt gemeldet.

Lohnersatzleistungen und Renten

Die Agentur für Arbeit meldet ein bezogenes Arbeitslosengeld, die Krankenkassen das gezahlte Kranken-, Verletzten- und Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld erfährt das Finanzamt unaufgefordert von den entsprechenden Elterngeldzahlstellen. Übrigens: Die Elterngeldstellen können bei einem Verdacht auf fehlerhafte Angaben im Antrag auf Elterngeld Auskünfte vom Finanzamt einholen. Erhaltene Rentenzahlungen werden dem Finanzamt lückenlos übermittelt – das gilt für die gesetzliche Rente und private Renten gleichermaßen.

Praxistipp
Prüfen Sie, ob Ihre Beitragszahlungen mit dem Ansatz des Finanzamts übereinstimmen.

Banken melden Ihre Freistellungsaufträge

Die Kreditinstitute melden dem Finanzamt Ihre dort geführten Konten. Zusätzlich werden die aufgrund eines gestellten Freistellungsauftrags steuerfrei gestellten Kapitalerträge dem Fiskus mitgeteilt. Sind diese Daten auffällig oder passen überhaupt nicht zu Ihrer Steuererklärung, kann das Finanzamt weitere Kontoinformationen bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung abrufen.

Steueridentnummer und Wirtschafts-ID

Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer und der neu eingeführten Wirtschafts-Identifikationsnummer zuständig. Beide Nummern sollen auf Sicht für den Austausch und die Kommunikation mit verschiedenen Behörden verwendet werden. Unternehmen sollen nach der aktuell laufenden Einführungsphase jeglichen Schriftwechsel mit Behörden unter ihrer „Wirtschafts-ID“ führen, Privatpersonen unter der „Steuer-ID“. So werden Daten zum Unternehmen und der Person bei den Behörden gebündelt und liegen dauerhaft vor.

Praxistipp
Ihre tatsächlich erhaltenen Zinsen werden von den Banken nicht gemeldet, lediglich die steuerfrei gestellten Zinserträge.

Notar, Grundbuchamt und Kommunen

Eine Ausfertigung von steuerlich relevanten und notariell geschlossenen Verträgen landet automatisch beim Finanzamt, die Notare sind zur Weitergabe verpflichtet (Beispiele: Immobilienveräußerungen, Firmenübertragungen, Schenkungen). Auch Grundbuchämter melden Immobiliengeschäfte, während Insolvenzgerichte anderen Behörden unternehmerische und private Insolvenzen mitteilen. Auch das Zusammenspiel von Kommunen und Finanzamt floriert: Geburten, Todesfälle, Eheschließungen und Scheidungen – all das meldet das Einwohnermeldeamt automatisch dem Finanzamt. Adressänderungen gibt die Gemeinde zum Finanzamt weiter, teilt Haupt- und Nebenwohnsitze mit. So kann das Finanzamt leicht prüfen, ob eine doppelte Haushaltsführung plausibel ist.

Expertentipp
Die Gefahr einer „Verdachtsweitergabe“ Ihrer Daten minimieren Sie, wenn Sie vor Einreichung Ihrer Steuererklärung die von Ihnen erklärten Daten mit den gemeldeten Zahlen der verschiedenen Behörden abgleichen – soweit Ihnen diese vorliegen (Beispiel: Steuerbescheinigungen).

Dirk Sonntag

Dirk Sonntag