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Ratgeber
29. Juni 2026

Ein Blick auf die Abfindungen

MBA +
Ein Blick auf die Abfindungen
Bild: ©Antonio_Diaz / iStock / Getty Images Plus
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, wird oft eine Abfindung gezahlt. Sozialabgaben fallen in der Regel nicht an, steuerpflichtig ist die Zahlung jedoch immer – mit der Möglichkeit, die Steuerlast über die Fünftelregelung zu mindern.

Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung des Arbeitgebers, die einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung der Beschäftigung gezahlt wird. Sie soll die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und insbesondere für den zukünftigen Verdienstausfall entschädigen. Abfindungen sind somit keine laufenden Gehaltszahlungen, sondern einmalige Entschädigungen.

Michael Schmatz
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