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Autor: kappenm

Beschleunigung der steuerlichen Außenprüfung

Seit dem 01.01.2025 traten mit dem DAC7-Umsetzungsgesetz bedeutende Änderungen für steuerliche Außenprüfungen in Kraft. Diese Reform zielt darauf ab, Betriebsprüfungen, einschließlich Lohnsteueraußenprüfungen, zu modernisieren und zu beschleunigen.

0,25 % Verspätungszuschlag – fällt der immer an?

Wer seine Steuererklärung verspätet beim Finanzamt einreicht, dem droht ein Verspätungszuschlag. Dabei ist zwischen einer „Kann“- und einer „Muss“-Regelung zu unterscheiden. Details entscheiden darüber, ob Sie die Strafe hinnehmen müssen.

Lohnsteuerliche Behandlung von Auslandsreisekosten

Die Abrechnung von Auslandsreisekosten unterscheidet sich grundsätzlich nicht von denen im Inland. Gerade bei mehrtägigen Reisen gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Aufgrund einer neuen Verwaltungsanweisung können Arbeitgeber nun höhere Beträge erstatten.

Wann ist ein Fahrsicherheitstraining lohnsteuerfrei?

Ein Fahrsicherheitstraining ist ein sinnvolles Gehaltsextra mit einem echten Mehrwert für den Mitarbeiter. Steuerfrei bleibt es aber nur in wenigen Fällen.

Rabatte und Preisnachlässe – so reagieren Sie erfolgreich

Kennen Sie das: Kunden möchten den Preis drücken oder fordern einen Rabatt. Ein forsches „Nein“ verärgert den Käufer, ein schnelles „Ja“ drückt Ihre Gewinnspanne. Doch es gibt Möglichkeiten, bei denen beide Parteien gewinnen können.

Bildung einer Rückstellung bei Altersfreizeitmodellen

Altersfreizeitmodelle erfreuen sich bei Arbeitnehmern aufgrund des auch altersbedingt zunehmenden Wunsches nach einer Work-Life-Balance großer Beliebtheit.

Insolvenzverschleppung durch ­faktischen GmbH-Geschäftsführer

Faktischer Geschäftsführer ist derjenige, der für die GmbH im Außenverhältnis handelt, ohne dazu formell bestellt zu sein. Kommt es zu Pflichtverletzungen, werden diese regelmäßig dem faktischen Geschäftsführer zugerechnet. Das gilt sowohl für die Haftung als auch für die Strafbarkeit.

Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer durch Erbschaft

Durch die Steuerermäßigung des § 35b EStG wird bei Belastung mit Erbschaftsteuer eine ertragsteuerliche Doppelbelastung von Erben vermieden. Die Ermäßigung gilt für Einkünfte, die nach dem Erbfall sowohl der Erbschaft- als auch der Einkommensteuer unterliegen.
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