Wie Vollzeitbeschäftigte können auch Personen, die einen Minijob ausüben, lohnsteuer- und beitragsfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFNZuschläge) erhalten. Was passiert, wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigte wegen Krankheit oder einer Schwangerschaft ausfällt?
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) beitragspflichtig sind, wenn sie Teil des Urlaubsentgelts oder der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sind. In diesen Fällen gelten sie als laufendes Arbeitsentgelt und unterliegen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht (Urteil vom 12.12.2024, Az.: B 12 BA 5/22 R).