Seit dem 01.01.2025 traten mit dem DAC7-Umsetzungsgesetz bedeutende Änderungen für steuerliche Außenprüfungen in Kraft. Diese Reform zielt darauf ab, Betriebsprüfungen, einschließlich Lohnsteueraußenprüfungen, zu modernisieren und zu beschleunigen.
Weist die Buchführung offensichtliche Lücken auf, kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit anzweifeln. Im ungünstigen Fall sind Schätzungen von Umsatz und Gewinn die Folge. Wie dann geschätzt wird, darf zumeist der Betriebsprüfer festlegen.