Es gibt viele Gründe, warum Arbeitnehmer zum Firmenwagen etwas dazuzahlen. Beispielsweise dann, wenn das Auto hochwertiger sein soll, als das Budget des Arbeitgebers es hergibt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs drücken Zuzahlungen aber nur dann die Steuerlast, wenn bestimmte Regeln beachtet werden.