Der Unterschied zahlt sich in barer Münze aus: Können Sie in Ihrer Steuererklärung betrieblich gefahrene Kilometer als Reisekosten ansetzen, dann fällt der Steuervorteil deutlich höher aus, als wenn nur die Entfernungspauschale greift.
Schon bisher mussten fehlerhafte Steuererklärungen berichtigt werden. 2025 ging der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter. Seit dem müssen Sie nach einer Betriebsprüfung die dort getroffenen Feststellungen selbst auswerten und auf andere Steuersachverhalte bei Ihnen anwenden.
Weist die Buchführung offensichtliche Lücken auf, kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit anzweifeln. Im ungünstigen Fall sind Schätzungen von Umsatz und Gewinn die Folge. Wie dann geschätzt wird, darf zumeist der Betriebsprüfer festlegen.