Klage gescheitert – Finanzamt bestimmt Schätzungsmethode
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Weist die Buchführung offensichtliche Lücken auf, kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit anzweifeln. Im ungünstigen Fall sind Schätzungen von Umsatz und Gewinn die Folge. Wie dann geschätzt wird, darf zumeist der Betriebsprüfer festlegen.