Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer durch Erbschaft
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Durch die Steuerermäßigung des § 35b EStG wird bei Belastung mit Erbschaftsteuer eine ertragsteuerliche Doppelbelastung von Erben vermieden. Die Ermäßigung gilt für Einkünfte, die nach dem Erbfall sowohl der Erbschaft- als auch der Einkommensteuer unterliegen.