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Alle Beiträge von Michael Schmatz

Praxisbericht
30. Juli 2026

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen („Minijobs“) müssen nicht zwangsläufig Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden. Entscheidend ist der Krankenversicherungsstatus der Beschäftigten – nicht allein die Verdienstgrenze.

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Ein Blick auf die Abfindungen
Bild: ©Antonio_Diaz / iStock / Getty Images Plus
Ratgeber
29. Juni 2026

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, wird oft eine Abfindung gezahlt. Sozialabgaben fallen in der Regel nicht an, steuerpflichtig ist die Zahlung jedoch immer – mit der Möglichkeit, die Steuerlast über die Fünftelregelung zu mindern.