Was erwartet Geschäftsführer in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Neue Richtlinien und Standards
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hat das Thema Nachhaltigkeit auf eine neue Ebene gehoben. Durch die Omnibus-Reform (RL (EU) 2026/470) sind seit 18.03.2026 nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz CSRD-pflichtig; für weitere Unternehmen wurde die Erstanwendung auf 2027 bzw. 2028 verschoben, börsennotierte KMU fallen ganz heraus.
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