Bettensteuer – böse Falle bei Reisekosten
Etliche Städte verlangen bei Hotelübernachtungen eine sog. „City Tax“, besser bekannt auch als „Bettensteuer“. Das können leicht bis zu 5 % des Übernachtungsbetrags sein. Die Steuer entfällt häufig (je nach städtischer Satzung – aber nicht immer!), wenn es sich um eine geschäftliche bzw. berufliche Übernachtung handelt. Das gilt für Unternehmer, Geschäftsführer und Arbeitnehmer gleichermaßen. Um die Hotelsteuer zu sparen, muss die Übernachtung gegenüber dem Hotel als Geschäftsreise angegeben werden. Vergisst der Gast dies, berechnet das Hotel die Bettensteuer.
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