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Ratgeber
30. September 2026

Bettensteuer – böse Falle bei Reisekosten

MBA +
Bettensteuer – böse Falle bei Reisekosten
Bild: ©Jacob Wackerhausen / iStock / Getty Images Plus
Sind Sie gelegentlich auf Geschäftsreise oder Fortbildungen und übernachten vor Ort? Dann kennen Sie vermutlich die Frage beim Check-in im Hotel: „Reisen Sie beruflich oder privat?“ Die Antwort darauf kann weitreichende Folgen nach sich ziehen, wie aktuelle Betriebsprüfungen zeigen.

Etliche Städte verlangen bei Hotelübernachtungen eine sog. „City Tax“, besser bekannt auch als „Bettensteuer“. Das können leicht bis zu 5 % des Übernachtungsbetrags sein. Die Steuer entfällt häufig (je nach städtischer Satzung – aber nicht immer!), wenn es sich um eine geschäftliche bzw. berufliche Übernachtung handelt. Das gilt für Unternehmer, Geschäftsführer und Arbeitnehmer gleichermaßen. Um die Hotelsteuer zu sparen, muss die Übernachtung gegenüber dem Hotel als Geschäftsreise angegeben werden. Vergisst der Gast dies, berechnet das Hotel die Bettensteuer.

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Dirk Sonntag
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