Kurzfristige Beschäftigung: Was bedeutet „Berufsmäßigkeit“? (Teil 2)
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Kurzfristige Beschäftigungen gelten als sozialversicherungsfrei – unter einer Bedingung: Sie dürfen nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Was auf den ersten Blick harmlos klingt, führt in der Praxis regelmäßig zu Fehlern bei der Beurteilung. Dabei kann ein falscher Status teuer werden.
Der Schlüsselbegriff im System: Berufsmäßigkeit
Eine kurzfristige Beschäftigung darf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauern. So weit, so bekannt. Doch neben der zeitlichen Begrenzung ist eine zweite Bedingung entscheidend: Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig sein.
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