Betriebsausgaben, die Sie pauschal absetzen können
Verpflegungspauschale
Sie sind gelegentlich auf Dienstreise oder Fortbildungen, übernachten dabei manchmal sogar? Dann sollten Sie die Verpflegungspauschale nicht vergessen. Selbstständige und Arbeitnehmer, die an einem Arbeitstag länger als acht Stunden von ihrer Wohnung oder ihrem Betriebssitz abwesend sind, haben darauf einen Anspruch. Das gilt auch, wenn sich die Abwesenheit durch entsprechende Kundenbesuche ergibt. Diese Pauschbeträge sind ansetzbar:
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