Käuferrisiken beim Erwerb einer GmbH-Beteiligung per Share Deal
Der klassische Verkauf aller GmbH-Anteile ist der Share Deal. Damit erwirbt der Käufer regelmäßig alle Anteile der Zielgesellschaft (Target). Auch beim Erwerb von mindestens 75 % der Anteile liegt per Definition noch ein Unternehmenskauf vor. Mit dem Share Deal gehen alle mit der Gesellschaft verbundenen Rechtsbeziehungen auf den Käufer über.
Share Deal: Das ist darunter zu verstehen
Der Share Deal ist eine der wichtigsten Formen des Unternehmenskaufs. Durch die vom Verkäufer erworbenen Anteile an der Gesellschaft geht diese „als Ganzes“ auf den Käufer über. Die bestehenden Verträge innerhalb der GmbH, insbesondere Arbeitsverhältnisse, Verbindlichkeiten, Forderungen sowie sonstige Rechte und Pflichten, bleiben dort unverändert. Dadurch unterscheidet sich der Share Deal vom Asset Deal, bei dem nur bestimmte Wirtschaftsgüter aus der GmbH heraus erworben werden.
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