Wann ist ein Fahrsicherheitstraining lohnsteuerfrei?
Ein Fahrsicherheitstraining ist ein sinnvolles Gehaltsextra mit einem echten Mehrwert für den Mitarbeiter. Steuerfrei bleibt es aber nur in wenigen Fällen.
Aus steuerlicher Sicht ist ein vom Arbeitgeber bezahltes Fahrsicherheitstraining eine Fortbildungsmaßnahme. Diese stuft die Finanzverwaltung nur dann als steuerfrei ein, wenn sie die betriebliche Einsatzfähigkeit eines Mitarbeiters erhöht (R 19.7 Abs. 2 LStR 2023). Es ist deshalb abzuwägen, wer den größten Nutzen von dem Fahrsicherheitstraining hat – d.h., ob das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers oder die Entlohnung des Arbeitnehmers im Vordergrund steht. Hierbei kommt es in erster Linie darauf an, welche Tätigkeit ein Mitarbeiter konkret ausübt.
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