Bildung einer Rückstellung bei Altersfreizeitmodellen
Altersfreizeitmodelle erfreuen sich bei Arbeitnehmern aufgrund des auch altersbedingt zunehmenden Wunsches nach einer Work-Life-Balance großer Beliebtheit.
Es ist daher zu begrüßen, dass der BFH mit Urteil vom 05.06.2024, Az.: IV R 22/22, klar entschieden hat, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber eine Rückstellung für Altersfreizeit bei ArbG-Altersfreizeitmodellen bilden kann.
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