0,25 % Verspätungszuschlag – fällt der immer an?
Wer seine Steuererklärung verspätet beim Finanzamt einreicht, dem droht ein Verspätungszuschlag. Dabei ist zwischen einer „Kann“- und einer „Muss“-Regelung zu unterscheiden. Details entscheiden darüber, ob Sie die Strafe hinnehmen müssen.
Generell gilt: Ein Verspätungszuschlag kann nur festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurde oder aufgrund der gesetzlichen Regelung dazu verpflichtet ist. Wer freiwillig abgibt, bleibt stets von Zuschlägen verschont.
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