Kirchensteuer: Teilerlass möglich
Ganz gleich, ob es sich um eine Betriebsaufgabe beim Unternehmer oder eine Abfindung beim Beschäftigten handelt: In beiden Fällen ist ein Teilerlass der Kirchensteuer möglich. Wann gilt das, und wie sieht der Antrag aus? Wir geben die Antworten.