Ratgeber
/ 11. Dezember 2025

Checkliste: Wann bleiben SFN-Zuschläge steuer- und beitragsfrei?

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) beitragspflichtig sind, wenn sie Teil des Urlaubsentgelts oder der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sind. In diesen Fällen gelten sie als laufendes Arbeitsentgelt und unterliegen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht (Urteil vom 12.12.2024, Az.: B 12 BA 5/22 R).
Für Lohnsachbearbeiter bedeutet das: Zuschläge sind nur dann steuer- und beitragsfrei, wenn sie tatsächlich für geleistete SFN-Arbeit gezahlt werden….

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