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Liquidität gilt – bildlich gesprochen – als der Atem eines jeden Unternehmens. Steigende Umsätze, eine starke Expansion aber auch zahlungsunwillige Kunden verursachen bei vielen Handwerksfirmen immer häufiger „Atemnot“. Factoring, der Verkauf von Forderungen, verschafft vielen Unternehmen neuen „Atem“. Aber ist diese Finanzierung auch für Handwerker geeignet?
Immer flüssig zu sein, ist für Unternehmen nicht ganz einfach. Besonders für kleinere und mittlere Betriebe ist es besonders schwierig. Ein Großauftrag, der vorfinanziert werden muss und die schlechte Zahlungsmoral der Kunden sind die häufigsten Gründe, wenn es mit der eigenen Liquidität in den Keller geht.
Viele Handwerksbetriebe suchen deshalb nach Alternativen zum klassischen Bankkredit. Eine Möglichkeit ist Factoring. Dabei verkaufen Sie als Unternehmer Ihre Forderungen aus Warengeschäften und (handwerklichen) Dienstleistungen an eine Factoringgesellschaft, die auch ein eventuell notwendiges Mahnwesen und Inkasso für Sie übernehmen.
Der Vorteil für Sie als Unternehmer liegt auf der Hand: Sie bekommen Ihre ausstehenden Gelder auf einen Schlag und sind flüssig. Diese Möglichkeit nutzt der Mittelstand immer häufiger. Innerhalb von nur 5 Jahren hat sich das Factoring- Volumen mehr als verdoppelt.
Simples Prinzip sichert Liquidität
Factoring funktioniert nach einem simplen Prinzip: Die Factoringgesellschaft, kurz Factor genannt, erwirbt von Ihnen Geldforderungen und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko. Die Rechnungssumme überweist die Factoringgesellschaft umgehend an die Firma. Als Sicherheit behält sie zunächst 10 bis 20 % der Rechnungssumme für Skontoabzüge oder eventuelle Mängelrügen ein.
Diesen Sicherheitseinbehalt, abzüglich eines in Anspruch genommenen Skontos sowie des vereinbarten Factoringentgelts, erhalten Sie, sobald die Rechnungssumme beim Factor eingegangen ist. Abhängig von Branche, Kundenstruktur, dem damit verbundenen Ausfallrisiko und eventuell in Anspruch genommener Dienstleistungen (etwa der Übernahme der kompletten Debitorenbuchhaltung) liegen die Gesamtkosten für Factoring zwischen 0,5 und 5 % vom angekauften Forderungsbestand.
Skepsis bei den Handwerkern
Trotz aller Vorteile (siehe Kasten auf Seite 2) nutzen gerade erst 4,1 % der Handwerksunternehmen nach einer Befragung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) regelmäßig dieses Finanzierungsinstrument.
Die Gründe: 75 % der befragten Firmen bezeichnen Factoring als zu teuer. Rund 37 % stufen sowohl das Vorgehen des Factors beim Inkasso als auch den Kontrollverlust beim Debitorenmanagement als negativ ein. Als positive Merkmale nennen die Unternehmer hingegen die Verbesserung der eigenen Liquidität (ca. 81 %) und die Absicherung gegen Zahlungsausfälle (ca. 61 %).
Handwerker, die Factoring nutzen, sind begeistert, so zum Beispiel die Wäscherei Klose mit 20 Mitarbeitern im sächsischen Niederau. Das Unternehmen verkauft alle größeren Forderungen an eine Factoringgesellschaft. Der Grund für die Zusammenarbeit: Gerade Großkunden, zum Beispiel Hotels, bezahlen ihre Rechnungen meist erst 2 bis 3 Wochen später. Diese hohen Außenstände machten eine Planung für die Wäscherei fast unmöglich. Durch Factoring hat das Unternehmen spätestens am übernächsten Tag nach Rechnungsstellung 80 % des Betrags auf dem Konto.
Factoring: Nicht nur was für die Großen
Und die Zahl der Handwerksbetriebe, die Factoring einsetzen, steigt. Das liegt aber auch an dem steigenden Angebot der Factoringgesellschaften. Lange Zeit gab es kaum Möglichkeiten für kleine Betriebe, ihre Forderungen zu verkaufen. Ihre Umsätze waren schlichtweg zu gering. Inzwischen buhlen jedoch zahlreiche Factoringgesellschaften gerade um Handwerkskunden. Allerdings schließen immer noch viele Anbieter Risikobranchen, zu denen auch der Bausektor gehört, aus.
Tipp: Wenn Sie sich für Factoring interessieren, sollten Sie stets mehrere Angebote einholen und dabei nicht nur den reinen Preis, sondern auch den für Sie nötigen Arbeitsaufwand vergleichen.
Was Sie steuerlich beim Factoringvertrag beachten müssen
Umsatzsteuerlich gab es bis 2004 einen gravierenden Nachteil: Factoringgesellschaften konnten für ihre Gebühren keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Doch nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az.: Rs. C-305/01) wurde dieser Nachteil be seitigen.
Seitdem gilt folgende Regelung:
- Ein Factor, der Forderungen aufkauft, das Ausfallrisiko übernimmt und seinen Kunden dafür ein Entgelt berechnet, ist stets umsatzsteuerpflichtig.
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer darf Ihnen die Factoringgesellschaft nur dann schicken, wenn …
- der tatsächliche Forderungseinzug nicht mit übernommen wird. In diesen Fällen handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.
Extra-Tipp: Besonders nützlich ist der von den Fachmaklern Heydt, Reims & Partner entwickelte Factoring-Kalkulator (www.factoring-kalkulator.de), mit dessen Hilfe Sie sich anonym die Kosten der unterschiedlichen Factoringarten online ausrechnen lassen können. Haben Sie Interesse, können Sie durch den Fachmakler eine gezielte Angebotsausschreibung unter 60 Factoringanbietern starten.
Factoring: Alle Vor- und Nachteile auf einen Blick
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PRO
Liquiditätsgewinn
Die Factoringgesellschaft übernimmt Außenstände Ihres Betriebs nach Rechnungsstellung. Sie bekommen schneller Ihr Geld, erweitern so Ihre finanziellen Spielräume und können verstärkt Barzahler-Rabatte ausnutzen. Ein weiterer Wettbewerbsvorteil für Sie: Ihre Finanzierung wächst parallel zum Umsatz.
Abwälzung des Ausfallrisikos
Selbst im Fall einer Kundeninsolvenz bekommen Sie bei Rechnungsstellung Ihr Geld, abzüglich des vereinbarten Abzugs.
höhere Zahlungssicherheit
Da der Factor über jeden Kunden Auskünfte einholt, erreicht Ihr Betrieb eine geringere Ausfallrate und damit eine höhere Zahlungssicherheit.
verbesserte Bilanzstruktur
Factoring gilt nicht als Kredit und erhöht damit die Eigenkapitalquote Ihrer Firma.
geringere Gewerbesteuer
Durch den Abbau von Dauerschulden verringert Factoring (indirekt) Ihre Gewerbesteuerlast.
Arbeitsentlastung
Die Factoringgesellschaft entlastet Ihren Betrieb vom kompletten Debitorenmanagement inklusive Inkasso und verwaltet auf Wunsch (kostenpflichtig) Ihre kompletten Außenstände. Das erspart Ihnen Zeit, Mühe und Kosten.
CONTRA
Kosten
Für ihren Service verlangt die Factoringgesellschaft eine umsatz- und risikoabhängige Gebühr zwischen 0,5 und 5 % des angekauften Forderungsbestands. Zusätzlich berechnet der Factor meist eine Pauschale für eine eventuelle Bonitätsprüfung Ihrer Kunden und Zinsen für die Vorfinanzierung, ähnlich viel wie bei einem Bankkredit. Mit einem Unterschied: Einer Bank müssten Sie zusätzliche Sicherheiten stellen.
eingeschränkte Nutzung
Viele Factoringgesellschaften scheuen das Geschäft mit dem Handwerk. Die Gründe: geringe Umsätze, VOB-Verträge und überwiegend Privatkunden.
Imageverlust bei den Kunden
Der Forderungsverkauf ist teilweise negativ belegt, auch wenn sich das Image schon erheblich gebessert hat. Doch vielen Kunden müssen Sie Factoring erläutern.
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Weitere Informationen
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Adressliste von Gesellschaften:
Deutscher Factoring-Verband e. V.
Telefon: 06131 28770-70
Telefax: 06131 28770-99
Internet: www.factoring.de
Handwerker-Factoringgesellschaft:
Handwerker-Verrechnungszentrum
Telefon: 0911 5988922
Fax: 0911 5988923
Internet: www.hwvz.de
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